Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026. Kernpunkte des Vertrags zwischen der Vermögensritter Immobilien UG (haftungsbeschränkt) („Zimmerwache“) und ihren Kunden.
1. Geltungsbereich
Zimmerwache richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Es gelten diese Bedingungen sowie das jeweilige Angebot; abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
2. Leistungen
Zimmerwache erbringt je nach gebuchtem Paket folgende Leistungen:
- Start: 65 € je Einheit im Monat bei 1 bis 2 Einheiten, 55 € bei 3 bis 5 Einheiten, 45 € ab 6 Einheiten; keine Grundgebühr. Gästechat-Automatik für Airbnb, Booking.com und E-Mail; Online-Check-in und Meldeschein (Deutsch/Englisch); Wissensbasis je Objekt; Zugang zu Ihrem Beds24-Konto: Kalender, Buchungen, Nachrichten.
- Standard: 79 € je Einheit im Monat bei 1 bis 2 Einheiten, 69 € bei 3 bis 5 Einheiten, 59 € ab 6 Einheiten; keine Grundgebühr. Alles aus Start; Telefonassistent rund um die Uhr: Verfügbarkeit, Buchung mit Rechnung und Zahlungslink; Verlängern, Umbuchen, Stornieren mit doppelter Bestätigung; Zugangsdaten nach Meldeschein, Notfälle an Sie durchgestellt.
- Profi: 94 € je Einheit im Monat bei 1 bis 2 Einheiten, 84 € bei 3 bis 5 Einheiten, 74 € ab 6 Einheiten; keine Grundgebühr. Alles aus Standard; Monatsreport je Einheit: Belegung, Umsatz, Anfragen, Anrufe; Gepflegte Wissensbasis: wir arbeiten neue Erkenntnisse ein; Prioritäts-Support.
Enthalten sind außerdem ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und eine Vorlage für den Datenschutzhinweis an die Gäste des Kunden. Nicht enthalten sind Reinigung, Wäsche, Vor-Ort-Leistungen sowie Gebühren der Buchungsportale.
3. Einrichtung
Die Einrichtung umfasst Einrichtungsgespräch, Anlage der Objekte, Preise und Regeln, Verbindung der Kanäle, Erstellung der Wissensbasis je Objekt, Testgespräche und Freigabe durch den Kunden. Die Einrichtungsgebühr beträgt einmalig 199 € bis 3 Einheiten, jede weitere Einheit 49 €. Sie wird mit Beauftragung fällig. Der Betrieb beginnt mit der Freigabe durch den Kunden.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Monatsgebühr ergibt sich aus dem Preis je Einheit multipliziert mit der Zahl der Einheiten; eine Grundgebühr fällt nicht an. Der Preis je Einheit richtet sich nach der Staffel (1 bis 2, 3 bis 5, ab 6 Einheiten), in die die Gesamtzahl der Einheiten fällt. Die Monatsgebühr wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt; die Einheitenzahl wird zum Monatsersten festgestellt. Zahlung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Freigabe. Danach ist er von beiden Seiten monatlich zum Monatsende kündbar. Ein Paketwechsel ist zum Monatsende möglich. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt vollständige und aktuelle Angaben zu Objekten, Preisen, Regeln und Ansprechpartnern bereit, prüft Testantworten und Testgespräche vor der Freigabe, bestätigt neue Erkenntnisse für die Wissensbasis, benennt eine Rufnummer für Notfälle und informiert seine Gäste nach Art. 13 DSGVO über den Einsatz von Zimmerwache. Preise, Verfügbarkeiten und Regeln, die der Kunde freigegeben hat, verantwortet der Kunde.
7. Datenschutz
Zimmerwache verarbeitet Gästedaten als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Kunden. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit dem Hauptvertrag geschlossen wird und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter benennt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
8. Transparenz gegenüber Gästen
Der Telefonassistent stellt sich zu Beginn jedes Gesprächs als künstliche Intelligenz vor und protokolliert Gespräche als Text. Zugangsdaten werden erst nach ausgefülltem Meldeschein herausgegeben; Stornierungen erfolgen nur nach den Regeln des Kunden und mit doppelter Bestätigung des Gastes.
9. Änderungen der Leistung
Zimmerwache darf Leistungen weiterentwickeln, solange der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Potsdam. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.